Lexikon der

Tierversicherung


Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen werden ohne längeres Verbleiben des Tieres in der Praxis oder Klinik durchgeführt. Impfungen oder kleinere Untersuchungen werden ambulant gemacht. So kann das Tier mit dem Halter nach der Tierarztbehandlung die Praxis direkt wieder verlassen.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist die Summe, die im Schadensfall von den Versicherungen gezahlt wird. Bei Abschluss von Versicherungen, wie einer Tierhaftpflichtversicherung ist eine hohe Deckungssumme empfehlenswert. Je höher die Summe ist, desto weniger muss man als Versicherter im Schadensfall dazuzahlen.

Mietsachschäden

Wenn gemietete Gegenstände beschädigt werden, muss der Halter des Tieres oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Hund eine Mietwohnung beschädigt oder ein Pferd einen gemieteten Anhänger demoliert.

Personenschäden

Wenn ein Mensch durch ein Tier verletzt wird, entsteht ein sogenannter Personenschaden. Die geschädigte Person kann Schadensforderungen an den Besitzer des Tieres stellen. Diese Forderungen können von Schmerzensgeld bis zu der Forderung einer Rentenzahlung gehen. Die Tierhalterhaftpflicht Versicherungen übernehmen diese Zahlungen und wehren unangemessene Ansprüche von Geschädigten ab.

Sachschäden

Ein Sachschaden entsteht, wenn ein Tier einen Sachgegenstand (beispielsweise ein Auto oder die Couch beim Nachbarn) beschädigt. Hat ein Hund also einen fremden Gegenstand zerstört, treten in diesen Fällen die Haftpflicht Versicherungen für Hunde ein.

Stationäre Behandlungen

Bei stationären Behandlungen handelt es sich um Behandlungen, bei dem das Tier in der Praxis oder der Klinik verbleiben muss. Eine Operation fällt zum Beispiel unter die Kategorie stationäre Behandlung. Eine Krankenversicherung für Tiere übernimmt in aller Regel die Kosten von einer Operation. Hier ist jedoch der Vertrag zu beachten. Viele Versicherungen bieten eine gesonderte Operations Versicherung ab, die den Tierhalter speziell nur für derartige Behandlungen versichert.

Vermögensschäden

Ein Schaden, der durch ein Tier entsteht, verursacht meist noch mehr Konsequenten, als nur den direkten Vorfall. Wenn ein Mensch zum Beispiel nach einem Hundebiss oder Pferdetritt nicht mehr seinen geschäftlichen Termin wahrnehmen kann und somit einen wichtigen Kunden verliert, ist dies ein Vermögensschaden. Ohne einen Schutz von speziellen Versicherungen muss der Halter des Tieres für den Schaden des Verdienstausfalles selbst aufkommen.

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen sind zur Erhaltung der Gesundheit des Tieres durchaus sinnvoll. Impfungen, Wurmkuren, die Gabe von Zeckenmitteln und auch regelmäßige Gesundheitsüberprüfungen führen dazu, dass Krankheiten schneller erkannt werden können. Vorsorgemaßnahmen werden in aller Regel von den Tier Versicherungen übernommen.

Wartezeiten

Ab dem Abschluss von Versicherungen bis zur Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen muss bei vielen Anbietern eine gewisse Zeit verstreichen., Dies ist bei den meisten Anbietern ein Zeitraum von 1 bis 3 Monaten. Die Vorsorgemaßnahmen und der Unfallschutz der Tier Versicherungen sind von dieser Regelung meist nicht betroffen.