Lexikon der
Tierversicherung
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen werden ohne längeres Verbleiben des Tieres in der Praxis oder Klinik durchgeführt. Impfungen oder kleinere Untersuchungen werden ambulant gemacht. So kann das Tier mit dem Halter nach der Tierarztbehandlung die Praxis direkt wieder verlassen.
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist die Summe, die im Schadensfall von den Versicherungen gezahlt wird. Bei Abschluss von Versicherungen, wie einer Tierhaftpflichtversicherung ist eine hohe Deckungssumme empfehlenswert. Je höher die Summe ist, desto weniger muss man als Versicherter im Schadensfall dazuzahlen.
Mietsachschäden
Wenn gemietete Gegenstände beschädigt werden, muss der Halter des Tieres oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Hund eine Mietwohnung beschädigt oder ein Pferd einen gemieteten Anhänger demoliert.
Personenschäden
Wenn ein Mensch durch ein Tier verletzt wird, entsteht ein sogenannter Personenschaden. Die geschädigte Person kann Schadensforderungen an den Besitzer des Tieres stellen. Diese Forderungen können von Schmerzensgeld bis zu der Forderung einer Rentenzahlung gehen. Die Tierhalterhaftpflicht Versicherungen übernehmen diese Zahlungen und wehren unangemessene Ansprüche von Geschädigten ab.
Sachschäden
Ein Sachschaden entsteht, wenn ein Tier einen Sachgegenstand (beispielsweise ein Auto oder die Couch beim Nachbarn) beschädigt. Hat ein Hund also einen fremden Gegenstand zerstört, treten in diesen Fällen die Haftpflicht Versicherungen für Hunde ein.